Künstliche Mineralfasern - KMF

Künstliche Mineralfasern (Glaswolle oder Steinwolle) kommen als Wärmedämmung oder Schallschutz zum Einsatz.

Aufgrund der Lungengängigkeit von KMF-Fasern stehen diese im Verdacht kanzerogen (krebserregend) zu sein.  Die Beurteilung der Fasern wird im We­sentli­chen aufgrund der Biolöslichkeit (Verweildauer in der Lunge ) vorgenommen. Diese wird über den Kanzerogenitätsindex KI abgeschätzt, der von der chemischen Zusammen­setzung der Fa­sern abhängt. Fasern mit einem Kanzerogenitätsindex KI kleiner als 30 wer­den als Stoffe eingestuft, die als krebserzeu­gend für den Menschen angesehen werden müssen.

Seit 2005 gilt eine neue, europaweite Gefahrstoffverordnung, durch die auch KMF-Importe bestimmte Kanzerogenitätsindizes aufweisen müssen. Bis zu diesem Datum kann nicht ausgeschlossen werden, dass krebserregende Fasern im Hochbau verwendet wurden.

Beim Ausbau von alten Mineralfasern müssen entsprechende Schutzmaßnahmen (Atemschutz, Brille) ergriffen werden (siehe TRGS 521), da mit hohen Raumluft-konzentration an KMF gerechnet werden muss. Ein fachgerechter Rückbau umfasst auch den Schutz der Umgebung vor Faserbelastungen und eine anschließende Feinreinigung. Andernfalls können Fasern im Raum verbleiben und die anschließenden Nutzer gefährden. 

Die Einstufung der KMF erfolgt über Materialanalysen. Die Faserkonzentrationen in Räumen vor oder nach einem Ausbau kann durch Raumluftmessungen festgestellt werden.